Grüngutablagerungen im Wald, illegale Entsorgung von Grüngut
Wildes Ablagern von Grün- und Schnittgut im Wald ist aus guten Gründen verboten:
Es ist gibt eine unkontrollierbare Vermehrung von Pflanzen, die nicht in unsere Natur gehören. So genannte Neophyten verändern die Zusammensetzung der heimischen Flora und führen zu Verdrängung einheimischer Pflanzen. Schädlinge, die mit den abgelagerten Pflanzenteilen in die heimische Flora „entlassen“ werden, können sich schlagartig vermehren und ggf. heimische Pflanzen befallen und schädigen (Bsp.: Ahornsplintkäfer – eingeschleppt aus Ostasien, Stengelbecherchen – Pilz, einschleppt, bringt Eschen zum Absterben u.v.m.).
Der Wald der Gemeinde Oberhausen ist PEFC-zertifiziert. Werden bei Audits solche wilden Müllablagerungen festgestellt, gibt es eine Beseitigungsfrist, in der das komplette Grüngut ordnungsgemäß entsorgt werden muss. (Dies kostet voraussichtlich mehrere Tausend Euro) außerdem hängen an diesem Zertifikat die Fördergelder für die Waldbewirtschaftung und das klimaangepasste Waldmanagement. Die Zahlungen, die die Gemeinde in den letzten Jahren erhalten hat (viele Tausende Euro) müssten somit u.U. zurückgezahlt werden.
Grüngut stellt darüber hinaus Abfall im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) dar. Danach ist nur eine ordnungsgemäße und schadlose Verwertung oder gemeinwohlverträgliche Entsorgung von Abfällen zulässig Das wilde Ablagern von Grüngut verstößt gegen die Regelungen des KrWG und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 Euro geahndet werden kann.
Entwendung von Holz
In der vergangenen Zeit musste die Ortsgemeinde leider feststellen, dass bereits verkauftes Holz entwendet wurde. Diese Straftat sorgt nicht nur für wirtschaftliche Einbußen, sondern auch für Unverständnis und Enttäuschung innerhalb der Gemeinschaft.
Die Ortsgemeinde appelliert daher an Bürger: Sollten Sie sachdienliche Hinweise zu den Vorfällen haben oder verdächtige Beobachtungen gemacht haben, bitten wir um Ihre Mithilfe. Jede Information kann entscheidend sein, um die Täter zu ermitteln und weitere Diebstähle zu verhindern.
Marcus Röth, Ortsbürgermeister